Coronaregeln
Regeln zum Besuch im Schützenhaus und für den Schießbetrieb
Es gilt die 2 G-Regelung im Stüberl . Herzlich wilkommen sind alle , die entweder
° vollständig geimpft sind ( 2-fach Impfung),
° genesen oder
° unter 14 Jahren sind, sowie
°minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
° Oder einen negativen Testnachweis haben.
Die Sperrstunde im Stüberl ist aufgehoben!
Es gilt die 2 plus-Regelung am Schießstand:
- Personen mit 3 fach Impfung ( Booster),
- vollständig geimpfte Personen ( 2-fach Impfung) mit negativem Testnachweis,
- genesene Personen mit negativem Testnachweis,
- vollständig geimpfte Personen, die einen Corona-Infektion überstanden haben,
Als Testnachweis gilt:
- PCR Test oder ein PoC-PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
- PoC-Antigen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist,
- Selbsttest vor Ort under Aufsicht ( Schnelltest muß aber selber mitgebracht werden)