Coronaregeln
Regeln zum Besuch im Schützenhaus und für den Schießbetrieb
Es gilt die 2 G-Regelung im Stüberl . Herzlich wilkommen sind alle , die entweder
° vollständig geimpft sind ( 2-fach Impfung),
° genesen oder
° unter 14 Jahren sind, sowie
°minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
° Oder einen negativen Testnachweis haben.
Die Sperrstunde im Stüberl ist aufgehoben!
Es gilt die 2 plus-Regelung am Schießstand:
- Personen mit 3 fach Impfung ( Booster),
- vollständig geimpfte Personen ( 2-fach Impfung) mit negativem Testnachweis,
- genesene Personen mit negativem Testnachweis,
- vollständig geimpfte Personen, die einen Corona-Infektion überstanden haben,
Als Testnachweis gilt:
- PCR Test oder ein PoC-PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
- PoC-Antigen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist,
- Selbsttest vor Ort under Aufsicht ( Schnelltest muß aber selber mitgebracht werden)
Einladung Generalversammlung
Einladung zur Generalversammlung 2022
Generalversammlung:
Am Freitag, den 08.04.2022 um 19:30 Uhr im Schützen-und Trachtenhaus
Tagesordnung |
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1. |
Jahresbericht des 1. Schützenmeisters |
2. |
Bericht des Schatzmeisters |
3. |
Bericht der Kassenprüfer |
4. |
Bericht des Schriftführers |
5. |
Bericht des Sportwartes |
6. |
Bericht des Jugendwartes |
7. |
Entlastung des Schützenmeisteramtes |
8. |
Bericht des GbR-Vorstandes |
9. |
Wahl des Schützenmeisteramtes |
10. |
Wahl der Beisitzer |
12. |
Wünsche und Anträge |
Bitte Wünsche oder Anträge 14 Tage vorher schriftlich beim 1. Vorstand einreichen.
Westerham, 08.03.2022
gez. "Das Schützenmeisteramt"